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Meldung 31 von 338
Sa 16.12.2023 11:00
Amt Bargteheide-Land
Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern
Das Amt Bargteheide-Land hat folgende Anordnung erlassen: Erweiterung des Abbrennverbots für pyrotechnische Gegenstände in den Gemeinden Delingsdorf, Hammoor und Jersbek
Das bestehende Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 wird für die Bereiche der Gemeinden Delingsdorf, Hammoor und Jersbek wie folgt erweitert:
- Das Abbrennen von Feuerwerksraketen und Feuerwerksbatterien ist im Umkreis von 200 Metern um brandgefährdete Objekte grundsätzlich verboten.
- Das Abbrennen römischer Lichter und sonstiger brandgefährlicher Feuerwerkskörper der Kategorie 2 ist im Umkreis von 25 Metern um brandgefährdete Objekte grundsätzlich verboten.
Als brandgefährdete Objekte gelten insbesondere Gebäude mit Weichbedachung, Holzlager, Strohlager oder Kunststoffdacheindeckungen. Für die betroffenen Gebäude sind Schutzzonen eingerichtet.
Volltext der Bekanntmachung: Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern